Nachrichten aus dem Kreisverband

Der Fall Maja T. - Warum wir der Exekutive nicht trauen können – vor allem nicht im Kampf gegen rechtsextremen Terror!

Gehen wir an den Anfang: Alljährlich treffen sich in Ungarn – regiert von der rechtsextremen, homo- und transfeindlichen Fidesz-Partei militante, gewalttätige Neonazis aus gesamt Europa, um die Massenmörder des Dritten Reiches zu feiern. Das Fest wird jedes Jahr benutzt, um unzählige Straftaten zu begehen, neonazistische Vernetzung voranzutreiben und mit Gleichgesinnten das eigene Herrenmenschentum zu feiern. So weit, und leider so normal in diesem Europa des Jahres 2024.

Gegen dieses Treffen wird alljährlich mobilisiert, Antifaschist*innen aus ganz Europa versuchen diese so genannten „Tage der Ehre“ zu verhindern – was leider noch nie gelungen ist.

Eine der Gegendemonstrant*innen ist Maja T., die von den ungarischen Behörden beschuldigt wurde, an Gewalttaten gegen Nazis beteiligt gewesen zu sein. Ungarn stellte einen Auslieferungsantrag, woraufhin Maja T. im Dezember 2023 in Berlin verhaftet wurde und seitdem in Untersuchungshaft saß. Bis zum 27. Juni. Da wurde Maja T. rechtswidrig nach Victor Orbans Ungarn ausgeliefert.

Der vorgelagerte Prozess kann nur als Farce oder als Trauerspiel bezeichnet werden: Das zuständige Berliner Kammergericht ließ sich ganz offensichtlich von den Vertreter*innen der ungarischen Regierung gehörig einseifen. Alle Hinweise der Anwält*innen, Menschenrechtsgruppen und Angehörigen, dass insbesondere non-binäre Personen wie Maja T. in Ungarn akuter Gefährdung ausgesetzt sind, wurden geflissentlich überhört. Zu wichtig war es den deutschen Richter*innen, sich als willfährige Helfershelfer*innen des ungarischen Despoten zu beweisen.
 
Am 27. Juni erklärte das Kammergericht die Auslieferung von Maja T. für rechtmäßig, informierte den Anwalt aber erst am frühen Abend von dem Urteil.
Wenn die deutsche Polizei schnell sein will, dann kann sie das auch: Maja T. wurde nämlich noch in derselben Nacht nach Österreich gebracht, um von dort aus an Ungarn übergeben zu werden. Ein Anruf alarmierte den Anwalt der Beschuldigten, der sofort einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Auslieferung stellte Dieser ging um 7:38 Uhr beim Bundesverfassungsgericht ein und wurde um 10:00 Uhr positiv beschieden. Im Gegensatz zum Kammergericht, welchem die menschenrechtliche Seite des Auslieferungsantrages vollkommen gleichgültig war, entschied das Bundesverfassungsgericht nämlich, dass die Auslieferung nicht zulässig ist. Zu schwer wogen für die Richter die in Ungarn bekannten Einschränkungen der Menschen- und Bürgerrechte insbesondere für trans- und nicht binäre Menschen.
Das hätte das LKA Sachsen, das für die Auslieferung zuständig war, wissen können. Es hätte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes abwarten können, denn dem LKA war bekannt, dass diese noch ausstand. Aber nein, dem LKA war es offenbar wichtiger, allen Antifaschist*innen eine Nachricht zu schicken: Wenn ihr Nazis und Faschist*innen bekämpft, dann rechnet nicht damit, dass Gesetze für euch gelten.

Diese Nachricht ist angekommen.

Marco Buschmann und  Nancy Faeser, die zuständigen Minister*innen, müssen für diesen Polizeiskandal die politische Verantwortung übernehmen. Dass Frau Faeser, die ihr unterstellten Behörden nicht mehr im Griff hat, ist keine Neuigkeit mehr. Dafür muss sie aber auch ihren Rücktritt einreichen, denn eine Innenministerin, die offenen Rechtsbruch und Missachtung des Bundesverfassungsgerichtes toleriert, ist untragbar.

Unsere Solidarität gehört allen in Ungarn gefangenen Antifaschist*innen, wir fordern ihre sofortige Freilassung und die sofortige Rücküberführung von Maja T. nach Deutschland.
Antifaschismus ist kein Verbrechen!