NEIN zur Bezahlkarte!

Geflüchtete mit Bezahlkarte (BZK) bekommen in Baden-Württemberg nur noch 50 € Bargeld. Darüber hinaus können sie ausschließlich mit ihrer BZK zahlen. Diese wird aber nicht überall angenommen und funktioniert nicht auf Wochenmärkten, Flohmärkten und im Online-Handel. Überweisungen müssen extra beim Amt beantragt werden. Außerdem muss häufig für mindestens 10 € eingekauft werden. Aber vielleicht braucht eine Person einmal nur etwas für 2-3€?! Bei einem Bezug von etwa 150 € im Monat – wenn sie in einer Einrichtung leben – ist dies eine Zumutung, denn den notwendigen täglichen Bedarf über Bett, Essen und Seife hinaus auf diese Weise zu bestreiten, ist kaum zu schaffen.
Es gibt eine legale Möglichkeit den Geflüchteten mehr Bargeld zu verschaffen: sie können in Supermärkten mit ihrer BZK einen Gutschein (z.B. über 50 €) kaufen. Diesen bringen sie zu unserer Tauschbörse. Wir nehmen ihnen den Gutschein ab und geben ihnen dafür den Gegenwert von 50 € in bar.

Deswegen haben wir eine Tauschbörse bei uns im Linksbüro

Dienstags 16 – 18 Uhr 
Tauschaktion mit Geflüchteten 
und
Abnahme von Gutscheinen

Mittwochs 10 – 14 Uhr 
Abnahme von Gutscheinen

Wo:
Linksbüro,Karlstraße 10.

Bitte helft mit, dass wir von Woche zu Woche wieder genug Gutscheine zu Bargeld machen können. Kommt vorbei, holt euch einen Gutscheine und bringt auch eure Freund*innen mit.